Was ist das BuT?

Das BuT gibt es seit 2011 und soll für Kinder und Jugendliche deren Eltern ein geringes Einkommen haben, Unterstützung bieten. Dabei geht es um die Sicherung der gesellschaftlichen Teilhabe und um Chancengleichheit im Bildungsbereich. Die Familien können dann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen.

Das BuT umfasst sechs Bereiche:

  • Kultur, Sport bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita, Schule und Hort
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung (Nachhilfe)

Wer kann BuT bekommen?

Kinder und Jugendliche können Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepaketes beantragen, wenn ihre Eltern folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Umgangssprachlich Hartz IV-Leistungen)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KIZ) neben Kindergeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wenn sie zum Personenkreis der Leistungsberechtigten gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG gehören.

Wer bekommt die Leistungen?

  • Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, erhalten Leistungen für Ausflüge oder bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung.

Wie beantrage ich BuT?

Es gibt auf den unten verlinkten Internetseiten der Stadt Höxter, dem Landkreis Holzminden (für Schüler*innen aus den Ortschaften Lauenförde, Fürstenberg, Meinbrexen, Boffzen, Derental etc.) die Antragsformulare für das BuT als Download. Gerne können Sie sich auch an den Schulsozialarbeiter der Sekundarschule Beverungen, Herrn Haack, wenden und um mithilfe bitten. Dort liegen die Formulare auch ausgedruckt bereit, falls Sie keine Möglichkeit zum drucken haben sollten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Leistungsbezuges SGB II bzw. XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz (Kopie Ihres Bescheides)
  • Nachweis über entstehende Aufwendung aus dem Schul-, Freizeit- oder Vereinsbereich
  • Gegebenenfalls Nachweise über geleistete Vorauszahlungen (z.B. Kontoauszüge)


Welche Stelle ist für mich zuständig?

Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort und von welchem Träger sie Leistungen bekommen ab.

Unten aufgeschlüsselt finden Sie die Zuständigkeiten, wenn Sie im Kreis Holzminden wohnen, oder wenn Sie im Kreis Höxter wohnen.

Welche Stellen sind im Kreis Höxter zuständig?

1. Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erfolgt die Bewilligung von Leistungen durch das Jobcenter Kreis Höxter. Durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II gelten ab 01.08.2019 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes als gleichzeitig mitbeantragt. Für Leistungen der
Lernförderung ist jedoch ein gesonderter Antrag zu stellen. (siehe auch www.jobcenter-kreis-hoexter.de).

Jobcenter Kreis Höxter
Frau Michaela Baron
Stummrige Str. 56, 37671 Höxter
Tel.: 05271 / 6995-301
Fax: 05271 / 6995-299

Frau Marion Galle-Trastl
Stummrige Str. 56, 37671 Höxter
Tel.: 05271 / 6995-387
Fax: 05271 / 6885-299

E-Mail: jobcenter-kreis-hoexter@jobcenter-ge.de
Homepage: www.jobcenter-kreis-hoexter.de

2. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes (XII) Buch oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungsberechtigte gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG) können ihre Anträge beim Kreis Höxter –Abt. Soziales, Pflege und Schwerbehinderung stellen.

Kreis Höxter
Abteilung Soziales, Pflege und Schwerbehinderung
Bildung und Teilhabe
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Tel.: siehe Registerkarte Ansprechpartner

E-Mail: info@kreis-hoexter.de
Homepage: www.kreis-hoexter.de

Link zu den Anträgen für beide Zuständigkeiten.

Welche Stellen sind im Kreis Holzminden zuständig?

1. Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erfolgt die Bewilligung von Leistungen durch das Jobcenter Kreis Holzminden. Durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II gelten ab 01.08.2019 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes als gleichzeitig mitbeantragt. Für Leistungen der
Lernförderung ist jedoch ein gesonderter Antrag zu stellen.

Jobcenter Holzminden
Steinbreite 12
37603 Holzminden
Telefon: 05531 70474

2. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes (XII) Buch oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungsberechtigte gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG) können ihre Anträge beim Landkreis Holzminden stellen.

Frau Henze
Gebäude Böntalstraße, Zimmer 7 // EG
Böntalstraße 32
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-735
E-Mail: but@landkreis-holzminden.de

Link zu den Anträgen für beide Zuständigkeiten.