1. Schüler – Elternbrief im 1. Halbjahr 2022/2023
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
in das vergangene Schuljahr waren Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Schulträger mit vielen Großbaustellen gestartet. Sicherer Unterrichtsbetrieb unter Pandemiebedingungen, Aufholprogramme für pandemiebedingte Versäumnisse, zu wenig Lehrkräfte, dafür aber viele Schwangerschaften oder krankheitsbedingte Ausfälle; dazu der Krieg in der Ukraine und die Integration ukrainischer Flüchtlingskinder – all das galt es über den normalen Schulbetrieb hinaus zusätzlich zu bewältigen.
Eines zumindest wurde erreicht: Die Schulen blieben im dritten Corona-Schuljahr offen. Das ist als Leistung der Schüler*innen, Lehrer*innen und allen anderen Mitarbeitenden nicht gering zu schätzen. Wenn wir den Blick auf das neue Schuljahr richten, werden die Herausforderungen kaum kleiner.
Die Aufgabe der Schulen wird es weiterhin sein, die Risiken im schulischen Kontext so klein und überschaubar wie möglich zu halten, um bald wieder zur vollständigen Normalität zurückkehren zu können.
Sie können / Ihr könnt versichert sein, dass wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen, dass das Wohl der Schüler*innen, sowohl in gesundheitlicher als auch in schulischer Hinsicht, stets oberste Priorität hat.Alle Maßnahmen setzen ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Schüler*innen voraus!
Mit diesem Elternbrief werden wichtige Informationen bzw. Regelungen mitgeteilt. Wir wünschen uns sehr, wenn wir damit zu einem vertrauensvollen Miteinander von Eltern, Schüler*innen und Lehrkräften beitragen können.
Bitte nehmen Sie sich für den Elternbrief etwas Zeit und bestätigen sie den Empfang anschließend durch Ihre Unterschrift. Bitte verstehen Sie, dass wir hier so ausführlich auf geltende Regelungen verweisen, denn sie sind für eine funktionierende Schulgemeinschaft notwendig und erleichtern das Zusammenleben.
Schriftliche Elterninformationen erhalten Sie je nach Bedarf mehrmals im Schuljahr. Alle diese Informationen und Elternbriefe können Sie im Internet unter der Adresse www.sekschube.de nachlesen. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen u.a. über die Sekundarschule, Schulabschlüsse und Projekte an unserer Schule.
Ihnen allen und besonders Ihren Kindern, möchte ich im Namen des Kollegiums zum Schuljahresbeginn ein erfolgreiches, sicheres, normales Schuljahr wünschen, das mit schulischen Fortschritten und einem Schritt weiter zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung endet.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen vertrauensvoll zusammen zu arbeiten, denn die bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes lässt sich nur erreichen, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Oppermann
Schulleiter
Informationen zum Schuljahr 2022/2023
1. Personelle und organisatorische Veränderungen
Im neuen Schuljahr besuchen insgesamt 490 Schülerinnen und Schüler in 20 Klassen die Sekundarschule im Dreiländereck. Zu Beginn dieses Schuljahres können wir David Beckmann (Englisch, Deutsch), Annika Josina Trautzsch (Kunst, Deutsch) und Inger Matheus (Mathematik, Hauswirtschaft) im Kollegium begrüßen.
Die Sekundarschule im Dreiländereck ist auch Seminarschule, deshalb sind wir in diesem Schuljahr weiterhin für die Ausbildung von Lehrkräften und ggf. Praxissemesterstudierenden verantwortlich.
Das Schulleitungsteam und Zuständigkeiten bzw. Ansprechpartner/innen:
Schulleiter | Klaus Oppermann |
Stellvertretender Schulleiter | Karl-Heinz Göhmann |
Didaktische Leitung | Tanja Rencker |
Stufenleitung 5-7 | Alexandra Villmer |
Stufenleitung 8-10 | Judith Hüsken |
2. Mittagspause / Mensa / Warme Mahlzeit in der Schule
Warme Mahlzeiten, Getränke und Snacks werden in der Mensa der Sekundarschule angeboten; eine Anmeldung ist erforderlich. Mit dem Internetzugang ist eine flexible Bestellung der Mahlzeiten möglich. Die Bezahlung erfolgt unbar per Abbuchung durch den Betreiber der Mensa. Das Anmeldeformular ist im Sekretariat und in der Mensa erhältlich.
Die Aufsichtspflicht der Schule besteht in der Mittagspause fort! Schüler*innen der Sekundarstufe I an einer Ganztagsschule dürfen das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme nicht verlassen.
Die Anlieferung oder das Mitbringen von Pizzen, Dönern oder anderen Fast-Food-Gerichten in der Mittagspause ist nicht erlaubt. Wenn Schüler*innen Fast-Food in die Schule geliefert bekommen bzw. dort oder auf dem Schulgelände verzehren, führt dies zu sozialem Unfrieden untereinander.
3. Ausleihe der Schulbücher / Behandlung der Schulbücher
Für die meisten Fächer bekommen ihre Kinder entsprechend dem Lernmittelfreiheitsgesetz des Landes NRW Schulbücher von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Teilweise verbleiben die Bücher auch im Klassenraum und werden bei Bedarf verteilt. Diese Bücher sind Eigentum der Stadt Beverungen. In den Verwaltungsvorschriften des Lernmittelfreiheitsgesetzes heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler sind auf ihre Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und Rückgabe in gebrauchsfähigem Zustand ausdrücklich hinzuweisen. Vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung oder Verlust kann zu einer Verpflichtung zum Schadensersatz führen.“ Ein Umschlag für die geliehenen Bücher ist Pflicht.
Um die Schüler*innen zu einem verantwortungsbewussten und pfleglichen Umgang mit den Schulbüchern zu erziehen, belegen wir das unsachgemäße Behandeln neuer, bzw. neuwertiger Bücher (bis zum 3. Benutzer) mit abgestuften Geldbeträgen. Hierauf und auf das sachgerechte Einschlagen werden die Schüler*innen hingewiesen. Um nicht für Schäden des Vorbesitzers aufkommen zu müssen, werden solche Mängel erfasst. Am Ende des Schuljahres werden die Bücher auf weitere Brauchbarkeit überprüft. Für beschädigte, unbrauchbare oder verloren gegangene Bücher muss bei der Abgabe eine Entschädigungsgebühr (je nach Alter des Buches) entrichtet werden. Als Erst-oder Zweitbesitzer eines Buches ist im besonderen Maße auf einen sorgfältigen Umgang mit den Büchern zu achten. Das Geld für Schäden an den Schulbüchern wird zur Anschaffung neuer Bücher verwendet. Ich bitte dringend um Beachtung!
4. Sekundarschule im Dreiländereck nutzt „IServ“ zur Kommunikation
An der Sekundarschule im Dreiländereck wird mit der Kommunikationsplattform IServ gearbeitet. Dies ist eine professionelle Kommunikationsplattform, die leicht zu bedienen ist, über die man sicher kommunizieren (Messenger, Email, Videokonferenz) und Daten austauschen / hochladen kann im Zuge des veränderten Lernens hin bis zum „Lernen auf Distanz“. Um IServ als Kommunikationsplattform nach den Sommerferien auf allen Ebenen nutzen zu können, ist es notwendig, dass sich alle Schüler*innen anmelden. Eine genaue Anleitung, wie das funktioniert, sowie weitere Informationen gibt es auf unserer Homepage. Die Zugangsdaten werden den Schüler*innen nach den Sommerferien mitgeteilt.
4. Termine (Änderungen beachten! Veröffentlichung auf der Homepage der Schule)
Mo., 15.08.-19.08.: Klassenfahrt des 10. Jahrgangs
Mi., 17.08.: 19.30 Uhr Klassenpflegschaftssitzungen Jahrgänge 5,6,7
Do., 18.08.: 19.30 Uhr Klassenpflegschaftssitzungen Jahrgang 9
Mi., 24.08.:
18.30 Uhr Infoabend „KAoA“ – Jahrgang 8 (Berufswahlkoordinierung)
19.30 Uhr Klassenpflegschaftssitzungen Jahrgang 10 + Jahrgang 8
Do., 01.09.: 19.00 Uhr Schulpflegschaftssitzung
Mi., 07.09.: Potenzialanalyse Jahrgang 8 (Zeiten folgen) Stadthalle
Do., 08.09.-10.09.: STEP1 – Berufemesse (Jahrgang 9 am 08.09.)
Do., 08.09.: Potenzialanalyse Jahrgang 8 (Zeiten folgen) Stadthalle
Fr., 09.09.: Potenzialanalyse Jahrgang 8 (Zeiten folgen) Stadthalle
Mo., 12.09.: Externe ganztägige Fortbildung (Umgang mit herausforderndem Verhalten)
Mi., 21.09.-22.09.: Potenzialanalyse Jahrgang 8 – Auswertungsgespräche
Mo., 03.10.: Tag der Dt. Einheit
Di., 04.10.-14.10.: Herbstferien
Mo., 31.10.: Reformationstag (Beweglicher Ferientag) November 2022
Di., 01.11.: Allerheilgen
Mo., 07.11.: Schüler-Eltern-Lehrersprechtag
09.00 – 12.30 / 15.00 – 18.00 Uhr
Mi., 16.11.-18.11.: Projekttage
Sa., 19.11.: „Tag der offenen Tür“ ab 09.30 Uhr Dezember 2022
Mi., 07.12.: Schnuppertage „GS Beverungen 4. Jahrgang“
Do., 08.12.: Schnuppertage „GS Lauenf., GS Dalh.“
Fr., 23.12.-06.01.: Weihnachtsferien Januar 2023
Di., 17.01.: 19.30 Uhr Schulkonferenz
Fr., 20.01.: Zeugnisausgabe in der 3. Schulstunde, anschl. unterrichtsfrei
5. Homepage der Sekundarschule
Unsere Schule ist mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten. Sie erreichen sie unter www.sekschube.de (Sekundarschule Beverungen).
Hier finden sie wichtige Informationen u.a. zum Kollegium und natürlich auch Hinweise und Downloads beispielsweise im Falle von Erkrankungen.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Vervollständigung der Inhalte. Gerne können sie uns auch Ihre Anregungen mitteilen. Wir wünschen uns eine lebende Internetpräsenz.
6. Erkrankungen / Entschuldigungen / Beurlaubungen – Regelung
In die Zeugnisse werden entsprechend § 49 Schulgesetz die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Hierbei kommt es häufiger vor, dass Klassenlehrer/innen mehrfach nach den Entschuldigungen fragen müssen bzw. nach einiger Zeit „Sammelentschuldigungen“ vorgelegt werden.
Die Rechtslage nach dem Schulgesetz ist eindeutig (§ 43, Abs. 2):
„Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.“ Das heißt:
- Die Schule ist unverzüglich, also am selben Tag, zu informieren (telefonisch). Sinn der Regelung ist es, dass „Schulschwänzer“ schnell auffallen. Das ist sicher auch in ihrem Interesse!
- Die schriftliche Mitteilung der Eltern oder ab dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung ist umgehend nach Beendigung des Schulversäumnisses in der Schule vorzulegen. Bei längeren Fehlzeiten (länger als eine Woche) ist eine schriftliche Zwischennachricht notwendig. Wenn die schriftliche Mitteilung der Eltern oder die ärztliche Bescheinigung bis eine Woche nach Wiederbesuch des Unterrichts nicht beim Klassenlehrer eingegangen ist, gilt die Fehlzeit als unentschuldigtes Fehlen. Bei der schriftlichen Mitteilung handelt es sich um eine Bringschuld der Eltern. Sie ist unaufgefordert einzureichen.
- Wiederholt nehmen Schülerinnen und Schüler nicht regelmäßig am Sportunterricht teil. In diesen Fällen benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung oder ein ärztliches Attest.
Ich bitte um Beachtung dieser Regelung!
Bei vorhersehbarem Fehlen ist vorher ein Beurlaubungsantrag (in der Regel über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer) zu stellen. Gründe dafür können z.B. Familienfeiern, längere Termine beim Kieferorthopäden, Teilnahme an Sportwettbewerben, religiöse Feiern oder Feste aller Konfessionen, z.B. islamische Festtage, sein. Es ist in jedem Fall rechtzeitig vorher ein formloser, schriftlicher Beurlaubungsantrag zu stellen. Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Deshalb ist es unumgänglich, für krankheitsbedingte Fehlzeiten vor Beginn der Ferien bzw. direkt im Anschluss an die Ferien ein ärztliches Attest vorzulegen.
Über Ausnahmen vom Beurlaubungsverbot in nachweislich dringenden Fällen entscheidet der Schulleiter. Diese Beurlaubung ist rechtzeitig schriftlich beim Schulleiter zu beantragen. Es gelten auch hier die oben bereits angegebenen Gründe.
Die Beurlaubung darf nicht den Zweck haben, die Schulferien zu verlängern. Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden.
Die Vorschriften haben den Sinn, einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen.
7. Vertretungsunterricht und Unterrichtsschluss
Alle Veränderungen gegenüber dem regulären Stundenplan werden auf den Informationsbildschirmen bekanntgegeben. Die Schüler müssen sich vor dem Unterrichtsbeginn und in der 1. und 2. Pause informieren, ob für ihre Klasse eine Veränderung eintritt, insbesondere, ob der Unterricht früher schließt. Zusätzlich sind die Klassensprecher/innen verpflichtet, ihrer Klasse die Veränderungen rechtzeitig mitzuteilen.
In der Regel werden alle entfallenden Vormittagsstunden (1. bis 5. bzw. 6. Std.) vertreten.
Wird auf dem Vertretungsplan für den nächsten Tag eine vorverlegte Unterrichtsstunde oder eine Vertretung mit Fachunterricht angekündigt, so sind die Schüler verpflichtet sich auf diese Stunde ebenso vorzubereiten wie auf eine reguläre Unterrichtsstunde. Insbesondere müssen Hefte und Bücher mitgebracht und die Hausaufgaben angefertigt werden.
Für den Fall, dass der Unterrichtsausfall aus aktuellen Gründen erst am Vormittag verfügt wird, bitte ich sie, uns vorsorglich auf dem Empfangsabschnitt mitzuteilen, ob ihr Kind auch in diesen Fällen die Schule vorzeitig verlassen darf (Jahrgänge 5-7). Wenn ihr Kind bei einem früheren Unterrichtsende nicht in die Wohnung kann, weil niemand zu Hause ist und sie es auch nicht alleine in die Wohnung lassen wollen, kann es selbstverständlich bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. In diesem Fall hat sich ihr Kind von sich aus im Sekretariat zu melden.
Auch was Pünktlichkeit betrifft, bitten wir um Mitwirkung des Elternhauses.
Aus versicherungs- und aufsichtsrechtlichen Gründen gilt die Regelung, dass die Schüler das Schulgelände während der Unterrichtszeiten nicht verlassen dürfen. Falls sie selbstständig das Schulgelände verlassen, lehnt die Schule jede Verantwortung ab. Bitte besprechen sie die Gefahren ausführlich mit ihrem Sohn/ ihrer Tochter.
8. Handynutzungsverbot, Rauchverbot, Alkoholmissbrauch
Die Regelung der gültigen Schulordnung lautet knapp: „Auf dem gesamten Schulgelände ist das Benutzen von Mobiltelefonen untersagt!“ Das ist eindeutig und unmissverständlich! Demnach verstößt jeder gegen die Schulordnung, der ein Handy auf dem Schulgelände nutzt. Da für einen Lehrer nicht ersichtlich sein kann ob ein in der Hand befindliches Handy eingeschaltet ist oder gerade eingeschaltet war, sind die mitgeführten ausgeschalteten Handys in der Tasche (Schultasche oder Kleidung) aufzubewahren. Bitte auch beachten:
In der Schule mitgeführte Handys sind nicht versichert! Die Mitnahme erfolgt auf eigenes Risiko!
Wird ein Handy während der Schulzeit benutzt oder in den Händen einer Schülerin/eines Schülers gesehen (siehe oben), wird es von uns eingezogen. Das Handy wird nach Unterrichtsende der Schülerin / dem Schüler zurückgegeben oder kann im Wiederholungsfall am selben Tag von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten kann das Mobiltelefon auch am Montag der folgenden Woche nach Unterrichtsende zurückgegeben werden. Das ist nach Schulrecht erlaubt (vorübergehende Wegnahme)!
Ich mache darauf in diesem Schreiben noch einmal ausdrücklich aufmerksam und bitte im eigenen Interesse um unbedingte Beachtung und Einhaltung. Es ist im Interesse ihrer Kinder!
Auch auf die Einhaltung des Rauch- und Alkoholverbotes wird konsequent geachtet werden. Bitte helfen sie diesbezüglich mit, indem sie auf entsprechende Anzeichen bei ihren Kindern achten. Leider können (oder wollen) unsere Schüler die Gefahr noch nicht einsehen, in die sie sich durch ihr heutiges Verhalten später bringen. Die Mithilfe der Eltern (auch der Eltern, die selbst rauchen oder Alkohol konsumieren / Vorbildwirkung) ist dringend geboten, wobei Überzeugungsarbeit wirkungsvoller ist als Strafe. E-Zigaretten und E-Shishas inbegriffen!
9. Trainingsraum
An unserer Schule gibt es das “Trainingsraum-Programm“.
Dieses Programm dient dazu, Unterrichtsstörungen zu vermindern, im besten Falle zu vermeiden. Es basiert auf folgenden Grundsätzen:
1. Jeder ist für sich und sein Handeln verantwortlich
2. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
3. Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
4. Jeder muss die Rechte des anderen beachten und respektieren
10. Öffnungszeiten des Sekretariats
Das Sekretariat der Schule ist zu folgenden Zeiten besetzt und erreichbar:
Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr
Frau Grzelak und Frau Hundt werden sich in dieser Zeit um ihre Anliegen kümmern!
11. Verhalten an den Bushaltestellen
Damit es in den Bussen und an den Bushaltestellen nicht zu Streitigkeiten und unangemessenem Verhalten kommt, möchten wir alle Eltern noch einmal bitten in regelmäßigen Abständen das richtige Verhalten im Bus und an der Bushaltestelle mit ihrem Kind zu besprechen.
Voraussetzung für ein sicheres Einsteigen in die Busse ist das eigenverantwortliche Verhalten eines jeden Schülers. Die aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer sind nicht in der Lage die Sicherheit zu gewährleisten, wenn sich nicht jeder Schüler an die Ordnung hält. Grundsätzlich sind alle Lehrerinnen und Lehrer und die Mitarbeiter von Projekt Begegnung gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt.
Aktuelle Informationen über die Fahrpläne und Routen können über www.go-on-gbs.de abgerufen werden.
12. Schließfächer in der Schule über AstraDirekt
Die Firma AstraDirekt stellt in der Schule Schließfächer gegen Mietzahlung zur Verfügung. Die Verträge werden direkt zwischen Eltern und der Firma abgeschlossen. Antragsformulare erhalten sie im Sekretariat oder sie mieten direkt übers Internet. Adresse: www.astradirekt.de
13. Wertsachen
Die Schule besitzt keine sichere Verwahrmöglichkeit für Wertsachen. Bitte sorgen sie dafür, dass ihr Kind keine größeren Geldbeträge oder andere Wertsachen mit in die Schule nimmt. Im Verlust- oder Schadensfall kann kein Ersatz geleistet werden.
14. Berufswahlvorbereitung
Die Vorbereitung der Schüler*innen auf die Berufswahl oder den Übergang in die weiterführenden Schulen ist eine zentrale Aufgabe unserer Schule und der individuellen Beratung. Sie ist ein wichtiger Bestandteil unserer schulischen Arbeit. Die Schüler*innen der 9. und 10. Klassen werden auf ihrem Weg in die Berufswelt oder zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II von den Klassenlehrern, den Fachlehrern, der Agentur für Arbeit und den mit der Berufsfindung beauftragten Personen – u.a. Judith Hüsken (Stufenleiterin Jahrgänge 8 bis 10), Annette Hennemann (Koordinatorin für Berufsorientierung), sowie Herr Büttner (Berufseinstiegsbegleitung) – betreut und begleitet.
15. Förderkreis
Der Förderkreis der Sekundarschule im Dreiländereck setzt sich zusammen aus engagierten Eltern, die sich für unsere Schule und für die Belange aller unserer Schülerinnen und Schüler einsetzen. So unterstützt der Förderkreis beispielsweise Schulveranstaltungen, bezuschusst Klassen- und Unterrichtsfahrten und andere pädagogische Projekte. Ohne das Engagement unseres Förderkreises könnten viele außerunterrichtliche kulturelle oder sportliche Projekte an unserer Schule nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Unterstützen Sie den Förderkreis – und damit auch Ihr Kind. Werden Sie Mitglied!
Wichtig:
An alle Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto holen oder bringen: Bitte fahren sie nicht bis zum Schuleingang, auch nicht früh morgens, lassen sie ihre Kinder in der Birkenstraße – ohne Busse zu behindern – ein- und aussteigen, um Gefährdungen zu vermeiden. Vielen Dank!!
Empfangsbestätigung für evtl. vorzeitigen Unterrichtsausfall
Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten